Hans-Josef Heck
Die Freiheit der Entfaltung ist gegeben
im Grundprinzip des Universums.
Version 0.3.1e - 16.-20.01./03.02.2018
'Freie Entfaltung' ist eine reale Gegebenheit. Sie ist uns
Menschen immanent. Sie ist allem Geschehen immanent.
Sie liegt offen vor uns.
Aber weil sie uns immanent ist,
werden wir ihrer nicht gewahr.
'Freie Entfaltung' ist eine der beiden Gegebenheiten,
ohne die Existenz nicht hätte entstehen - und - ohne
die das Universum sich nicht hätte entwickeln können.
'Freie Entfaltung' ist eine existenzielle Grundgegebenheit.
Der Bezeichner 'Naturrecht' erhält damit eine
realwissenschaftliche, sprich überprüfbare Bedeutung.
'Freie Entfaltung' ist eine originäre, eine
reale und daher überprüfbare Gegebenheit.
Es hat Verfassungsrang, ganz gleich, ob wir es kodifiziert
haben, ob es in unserer Verfassung explizit zu finden,
ist oder nicht.
Dieses Recht ist keine Weltanschauung,
sondern existenzielle Gegebenheit.
Es ist damit die Anspruchsgrundlage, die notwendig ist,
um konkrete Ansprüche verfassungsrechtlich einzuklagen.
II.
Existentbleiben ist nur möglich, wenn
das Entstandene ein WOZU, eine Funktion hat.
Das Grundprinzip allen Geschehens ist genial einfach.
Es verbindet Regelmäßigkeit und Beliebigkeit:
"Alles verändert sich regelgemäß und interagiert beliebig."
Dieses Prinzip erst hat die Evolution möglich gemacht.
Unsere Evolution hat zu Bewusstheit, Intuition und Kreativität
geführt. Zu Fähigkeiten, deren wir aber noch nicht wirklich
bewusst geworden sind.
Außerdem ist uns noch nicht bewusst geworden, dass unser Denken
vier, funktional grundverschiedene Produkte schafft, die wir in
jedem Handeln verwenden:
o Wir gewinnen Wissen über die reale Welt, in der wir leben,
um unser Handeln funktionsgerichtet steuern zu können.
o Wir kodifizieren Regeln für den Umgang miteinander.
(Ethik,Recht, ...)
o Wir kreieren neue Entitäten oder Regeln, manchmal ganze
Welten (Design,Konstruktion,Logik,Spiele,Kunst,Musik, ...)
o Wir generieren Darstellungs- und Dokumentations-
möglichkeiten für jede einzelne dieser drei Funktionen
(und diese vierte Funktion auch).
Weil jedes dieser Denkwerke eine andere Funktion unseres
Handelns abdeckt, also eine andere Funktion hat, können die
Denkwerke unterschiedlicher Funktionen nicht miteinander
verschmolzen/verarbeitet werden. Denn jede Funktion hat ein
eigenes WOZU, von dem wir die Kriterien herleiten, die notwendig
sind, um entscheiden zu können.
Die Forderungen der Menschen, die - in welchem Engagement auch
immer - für das Grundrecht auf Freie Entfaltung aller Menschen
eintreten, werden mit diesen Erkenntnissen unabweisbar.
Aus diesen Erkenntnissen ergeben sich für unser Handeln
ganz entscheidende Konsequenzen, die ich gerne mit Ihnen
diskutieren würde.
Was wir nicht wirklich erkannt haben ist, dass es uns,
durch die Beliebigkeit im Grundprinzip des Geschehens,
nicht nur möglich ist, frei zu entscheiden, sondern dass uns
dadurch auch die Verantwortung für unser Entscheiden obliegt.
Der Versuch, zwischen "Theorie" und "Praxis" zu trennen,
kann nicht gelingen.